Barrierefreies Planen und Bauen
Wege, Plätze, Straßen, Parkplätze
Barrierefrei – Ein Grundrecht
»Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.« Dieses Grundrecht aus Artikel 3 des Grundgesetzes bildet zugleich die Basis für barrierefreies Bauen. Über 10 Millionen Menschen in Deutschland leben mit einer Behinderung, etwa ¾ davon sind sogar schwerstbehindert*. Da Behinderungen vor allem bei älteren Menschen auftreten, wächst in unserer alternden Gesellschaft der Anteil derer, die den öffentlichen Raum als Hindernis und Hürde erleben, sofern er nicht barrierefrei ist.
*Quelle statistisches Bundesamt
Teilhabe für alle
Nachhaltiges Bauen ist barrierefrei
Bauen ist dann nachhaltig, wenn es nicht nur die ökologischen Ressourcen schont, sondern zugleich den sozialen Zusammenhalt fördert und möglichst viele Menschen davon einen Nutzen haben – chancengleich, auch bei körperlichen Einschränkungen. Barrierefrei bedeutet daher mehr als »stolperfreies« Bauen! Es ist die Teilhabe aller an der Gesellschaft.
Mehrwert für alle
Wirtschaftlichkeit ist kein Gegensatz
Barrierefreies Bauen erhöht den Nutzerkomfort und bietet damit einen Mehrwert für alle Nutzer. Die zusätzlichen Kosten lassen sich durch intelligente und integrierte Planung maßgeblich reduzieren. Barrierefrei zu bauen ist weitsichtig – denn Nachbesserungen und nachträgliche Änderungen sind teuer.
Anwendungsbeispiele
Vollständig barrierefreies Planen und Bauen bedeutet, Wohnungen, Gebäude sowie öffentliche Orte so zu planen und zu bauen, dass sie von allen Menschen ohne fremde Hilfe und ohne jegliche Einschränkung genutzt werden können.
Im Folgenden haben wir für Sie einige ausgewählte Anwendungsskizzen auf Grundlage der DIN 18040-3 zu unterschiedlichen Aspekten des Themas »Barrierefreiheit« aufgeführt. Mit unserem Baukastensystem haben Sie natürlich die Möglichkeit, viele weitere Anwendungen zu kreieren.