PARK AVENUE® Randstein-Entwässerungs-System


Ein Randsteinsystem, das zugleich als Pfl astereinfassung und Entwässerungsrinne dient. Ermöglicht wird der doppelte Nutzen durch einen Höhenversatz in den Steinoberseiten. Er beträgt 2 cm bzw. 10 cm und besitzt eine abgerundete Kante. Diese Kante kann bei Aufk antung H2 von Menschen mit Behinderungen, selbst im Rollstuhl, leicht überwunden werden.


 

Die Bord-Rinnen-Elemente sind monolithisch und weisen an der Unterseite ein Längsprofil auf, das mit dem Fundament verzahnt ist. Diese Technik sorgt für Stabilität und Schubsicherheit. Beläge lassen sich ohne Stützbeton leicht und dauerhaft anschließen. Damit sich das System variabel einsetzen lässt, gehören auch Steine für Ecken und Kurven (mit beliebigen Radien) zum Angebot. Sogenannte Ab senker ermöglichen Einfahrten und Übergänge. Ebenso erhältlich sind Formteile für Straßenabläufe. Die Systemkomponenten können in ihrer Fertigungsweise und Farbe dem Pflaster angepasst werden.

Basis-Element 750/300, Auflantung H2
Außen- und Innenradien, R 0,5 m bis R 5,0 m
Außen- und Innenradien, R 6,0 m bis R 15 m
Basis-Element 1000/300, Aufkantung H10
Absenkstein, links/rechts (2-teilig)
Außen- und Innenecken, Winkel auf Anfrage, (2 Teile, gesägt)
Absenkstein, links/rechts
Formteile für Straßeneinlauf, (2 Teile)
Sinkkasten Klassen D 400 mit Gussrost und Schlammeimer, seitlicher Anschluss DN 150

 

Barrierefreier Doppelnutzen

Randstein und Entwässerung

Für viele Ortschaften stellt der Durchgangsverkehr eine große Belastung dar. Sie stehen vor der Aufgabe, durch die Neugestaltung bestehender Straßenzüge eine für Anwohner, Einzelhandelskunden und Besucher gleichermaßen ansprechende Umgebung zu schaffen. In diesem Zusammenhang spielt die Art der Abgrenzung zwischen Fußgängerbereichen und Fahrbahnen eine bedeutsame Rolle. Das Randsteinsystem PARK AVENUE® bietet sich als elegante Lösung an.

In Rudersberg erwies es sich als hervorragend geeignet, um die Idealvorstellung einer nivellierten, eher symbolisch unterteilten Verkehrsfläche mit funktionalen und sozialen Erfordernissen in Einklang zu bringen. »Die Abgrenzung zwischen Fußweg und Fahrbahn ist 2 cm hoch. Sie kann von Blinden gut ertastet werden. Das dient nicht nur der Warnung vor Gefahr, sondern auch als Richtungshinweis. Andererseits ist der Absatz von Rollstühlen noch überwindbar – konkret profitieren davon die Bewohner des nahe gelegenen Behindertenheims«, erläutert Thomas Bolz vom Ingenieurbüro Bolz + Palmer, das mit der Ausführungsplanung beauftragt war.