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Aufgrabungen

Betonpflastersteine in ungebundenen Pflasterdecken lassen sich problemlos abschnittsweise aufnehmen und später an gleicher Stelle wieder verlegen. Die ungebundene Pflasterbauweise bietet daher den großen Vorteil, Aufgrabungen, zum Beispiel zur Verlegung oder Reparatur von Ver- und Entsorgungsleitungen, so durchzuführen, dass in der Regel keine optischen und funktionalen Beeinträchtigungen der Verkehrsfläche verbleiben. Hierzu ist es jedoch wesentlich, dass die aufgenommenen Steine sorgfältig zwischengelagert werden, damit sie später für die Wiederherstellung der Pflasterdecke wieder vollständig zur Verfügung stehen. Insbesondere bei größeren Aufgrabungen muss sichergestellt werden, dass keine Steine mit dem Aushubmaterial oder durch Diebstahl verloren gehen. Müssen ersatzweise neue Steine eingesetzt werden, sind Farbabweichungen zu den bereits vorhandenen Steinen in der Regel gegeben. In Einzelfällen, insbesondere, wenn die Fläche gestalterisch in Teilflächen untergliedert ist, kann es daher zweckmäßig sein, die Pflastersteine einer zusammenhängenden, von der Aufgrabung betroffenen Teilfläche komplett auszutauschen. Lässt sich die Aufgrabungsfläche unter Verwendung der Steine nicht vollständig schließen, so ist gegebenenfalls das Schneiden von Passsteinen notwendig.

Bei der Herstellung eines Leitungsgrabens oder einer Baugrube ist das Pflaster so breit aufzunehmen, dass beim weiteren Aushub der verbleibende Belag nicht mehr beschädigt oder gelöst wird. Nach den ZTV A-StB muss in einem Bereich, dessen Breite über die Grabenbreite hinausgeht, das Pflaster aufgenommen werden, um die gelockerten Randbereiche der ungebundenen Tragschicht nachverdichten zu können. Es sind deshalb parallel zur Grabenkante Abtreppungen auf jeder Seite der Aufgrabung in einer Breite von mindestens 15 cm bei Grabentiefen bis zu 2,00 m und von mindestens 20 cm bei Grabentiefen von mehr als 2,00 m vorzusehen (vgl. Maß „c“, siehe Abbildung). Bei gepflasterten Fahrbahnen und Parkstreifen sind verbleibende Reststreifen mit einer Breite bis zum Pflasterrand von weniger als 40 cm ebenfalls aufzunehmen. Bei Geh- und Radwegen müssen Reststreifen von einer Formatbreite oder einer Breite von bis zu 20 cm einschließlich der eventuell vorhandenen gebundenen Tragschicht entfernt werden.

Je nach vorgefundenem Bettungsmaterial besteht die Gefahr, dass beim Verdichten der Grabenverfüllung oder der ungebundenen Tragschicht Bettungsmaterial unter den Steinen am Grabenrand ausrieselt und sich die Steine lockern. Ist an den Fugenbreiten erkennbar, dass sich der Pflasterverband seitlich neben dem Grabenrand in größeren Bereichen gelockert hat, so sind entsprechend größere Randstreifen, mindestens in Formatbreite, aufzunehmen.

Die gleiche Problematik entsteht, wenn Pflasterdecken in einer ungebundenen Bettung auf einer gebundenen Tragschicht, zum Beispiel Asphalttragschicht, verlegt wurden. Hier muss vor dem Einbau der gebundenen Tragschicht ein Rückschnitt dieser Schicht nach den ZTV A-StB erfolgen, um die darunter befindliche ungebundene Tragschicht im Randbereich nachverdichten zu können. In der Pflasterdecke ist eine zusätzliche Abtreppung von mindestens einer Formatbreite erforderlich (vgl. Maß „e“ in Bild 68). Zusätzlich kann die Aufnahme weiterer Pflastersteine notwendig werden, wenn diese sich augenscheinlich gelockert haben. Wurden die Pflastersteine in einer Mörtelbettung auf der gebundenen Tragschicht verlegt, lockern sich diese im Allgemeinen nicht. Die Abtreppung gemäß den ZTV A-StB ist dennoch erforderlich.

Abbildung: Abtreppung bei Pflasterdecken und Plattenbelägen gemäß den ZTV A-StB
Abbildung: Abtreppung bei Pflasterdecken und Plattenbelägen gemäß den ZTV A-StB

Die Wiederherstellung der Pflasterdecke ist nach den Vorgaben der ZTV A-StB unter Berücksichtigung der ZTV Pflaster-StB durchzuführen. Dies gilt insbesondere für die Wiederherstellung von Zwickelflächen oder von Anschlüssen und das damit verbundene Zuarbeiten von Passsteinen.

Gemäß den ZTV A-StB sind die einzubauenden Pflastersteine in Form und Farbe an die vorhandenen anzupassen. Dort, wo ganze Pflastersteine vorhanden waren, sind auch wiederum ganze Steine in gleicher Farbe zu verwenden. Dabei ist darauf zu achten, dass wiederverwendete Pflastersteine in den Bereichen eingebaut werden, in denen sie aufgenommen wurden. Neue Pflastersteine, die als Ersatz für beschädigte oder verlorengegangene Steine vorgesehen sind, sollten in zusammenhängenden Flächen eingebaut werden.

Das für die Wiederherstellung der Aufgrabung zu verwendende Bettungs- und Fugenmaterial sollte dem jeweils vorgefundenen Material entsprechen. Entspricht das vorgefundene Material nicht den Vorgaben der TL Pflaster-StB bzw. der ZTV Pflaster-StB, ist vor der Wiederherstellung mit dem Auftraggeber zu vereinbaren, wie zu verfahren ist.

Voraussetzung für eine ordnungsgemäße Wiederherstellung ist die sorgfältige Reinigung der aufgenommenen Steine von gegebenenfalls anhaftenden Resten von Bettungs- oder Fugenmaterial (so genannter Pflasterkitt). Nur mit sorgfältig gereinigten Steinen kann wieder eine durchgängige, den Technischen Regelwerken entsprechende Fugenfüllung erreicht werden, die für die Standfestigkeit der Pflasterdecke unabdingbare Voraussetzung ist.


 

Quelle:

"Technisches Handbuch. Dauerhafte Verkehrsflächen mit Betonpflastersteinen - Planung, Ausführung, Erhaltung"
Herausgeber: Betonverband Straße, Landschaft, Garten e. V. (SLG)
Autoren: Prof. Dr.-Ing. Martin Köhler, Dipl.-Ing. Dietmar Ulonska, Univ.-Prof. Dr.-Ing. habil. Frohmut Wellner
5., fachlich und redaktionell überarbeitete Auflage, Oktober 2022